Opiate sind bestimmte Alkaloide. Diese natürlichen Substanzen werden aus dem Pflanzensaft der Kapseln des Schlafmohnes (lat.: papaver somniferum) gewonnen.
Die zentrale Wirkung von Opiaten ist die Schmerzstillung, wodurch man sie in der Medizin als Schmerzmittel verwendet werden. Dabei wirkt das Opiat entweder direkt im Gehirn oder im Rückenmark. Opiate führen zur Dämpfung des Atemzentrums im Gehirn, was bei einer Überdosis zum Tod führen kann. Außerdem bewirken sie eine Dämpfung des Hustenzentrums und des Brechzentrums.
Neben den benannten akuten Wirkungen gibt es auch noch Wirkungen, die im übrigen Körper entstehen. Opiate können Verkrampfungen von Muskeln hervorrufen, Koliken der Gallen-und Harnwege sowie Blutdruckregelungsstörungen hervorrufen und die Schweiß-und Tränendrüsensekretion einschränken.
Einige Opiate haben wegen ihrer Wirkung ein extrem hohes Suchtpotenzial, da sie beim Einnehmen eine euphorisierende Wirkung haben, ein überwältigendes Wohlgefühl hervorrufen und ein Gefühl, über alltäglichen Problemen zu stehen, entsteht.
In Deutschland wurde am 10. Dezember 1929 das Opiumgesetz inkraftgesetzt, das den Umgang mit Betäubungsmittel regeln sollte. Im Jahr 1972 wurde dieses Gesetz dann durch das Betäubungsmittelgesetz ausgetauscht. Das Betäubungsmittelgesetz beinhaltet u.a. eine Auflistung von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (diese sind verboten), von verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln und von verkehrsfähigen und verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln.
Zu den Opiaten gehören:
- Morphium/ Morphin
- Heroin (Diacetyl-Morphin)
- Opium
- Codein
- Hydrocodon
- Hydromorphon
- Methadon
- Levorphanol
- Oxycodon